Die satzungsgemäße Mitgliederversammlung verbunden mit der Wahl des Vorstandes im ersten Quartal diesen Jahres findet coronabedingt nicht statt. Gemäß unserer Satzung § 12 Absatz 4 und auch Covid 19 Abmilderungsgesetz § 5 Art. 2 bleibt der Vorstand bis zu einer Neuwahl im Amt. Gegenmeinungen betreffs einer Onlineversammlung oder auch Wahl können gern an die Info-Adresse gesendet werden, der Vorstand wird dann abwägen und entscheiden. Sobald die Umstände wieder eine Möglichkeit zu Versammlungen zulassen, werden wir einen Termin finden und rechtzeitig auf unserer hompage veröffentlichen.